Rechtsprechung Und Computer in Den Neunziger Jahren : Am Beispiel Von Begriff...

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width: 6.7 in Number of Pages: Xix, 129 Pages Publication Year: 1988 ISBN: 9783540501312 Subject: Management Information Systems, Information Management, Enterprise Applications / General Type: Textbook Publisher: Springer Berlin / Heidelberg Publication Name: Rechtsprechung und Computer in Den Neunziger Jahren : Am Beispiel Von Begriff und Typologie der Körperschaft des öffentlichen Rechts Series: Informatik-Fachberichte Ser. Item Width: 6.7 in Subject Area: Computers, Business & Economics Format: Trade Paperback Item Weight: 9.7 Oz Book Title: Rechtsprechung Und Computer in Den Neunziger Jahren : Am Beispiel Author: Alfred Endrös Language: German Item Length: 9.6 in

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Rechtsprechung Und Computer in Den Neunziger Jahren : Am Beispiel Von Begriff.... Rechtsprechung Und Computer in Den Neunziger Jahren : Am Beispiel Von Begriff Und Typologie Der Korperschaft Des Offentlichen Rechts, Paperback by Endros, Alfred, ISBN 3540501312, ISBN-13 9783540501312, Brand New, Free shipping in the US Das Thema Rechtsprechung und Computer wird anhand eines praktischen Beispiels behandelt. Das Buch projiziert den Einfluß der Informationstechnik auf die Entwicklung der neunziger Jahre und vermittelt erstmals anhand eines Beispiels ein Bild davon, wie die Informationstechnik Entscheidungen selbst höchster Gerichte beeinflussen wird. Neue Ergebnisse und Methoden liegen in der Darstellung von Einzelheiten bereits ergangener höchstrichterlicher Entscheidungen, die bei Einsatz moderner Informationstechnik anders ausgesehen hätten. Zugleich wird durch Abgrenzung von Begriff und Typologie versucht, den Definitionswirrwarr bei der Körperschaft des öffentlichen Rechts auch im internationalen Rechtsbereich einzudämmen. In einem Anhang wird als Anschauungsmaterial die Praxis eines Wettbewerbsgerichts im Informatikzeitalter im einzelnen dargestellt. Ziel des Buches ist es, dem Juristen, der die Rechtsinformatik bisher im wesentlichen aus theoretischen Erörterungen kennt, aber auch dem Rechtsinformatiker eine praktische Vorstellung von den Möglichkeiten der Computerunterstützung zu vermitteln.