Grundzüge Des Wirtschaftsrechts, Paperback by Ott, Rudolf, Like New Used, Fre...

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Publication Year: 1972 width: 6.1 in Item Length: 9.3 in height: 0.2 in Subject Area: Law ISBN: 9783528141011 Book Title: Grundzüge Des Wirtschaftsrechts Format: Trade Paperback Subject: Commercial / General, General Series: Das Moderne Industrieunternehmen Ser. Number of Pages: Xi, 224 Pages Type: Textbook Publication Name: Grundzüge Des Wirtschaftsrechts Item Width: 6.1 in Language: German Item Height: 0.2 in Author: Rudolf Ott Item Weight: 13.2 Oz Publisher: Vieweg Verlag, Friedr, & Sohn Verlagsgesellschaft Mbh

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Grundzüge Des Wirtschaftsrechts, Paperback by Ott, Rudolf, Like New Used, Fre.... Grundzüge Des Wirtschaftsrechts, Paperback by Ott, Rudolf, ISBN 3528141018, ISBN-13 9783528141011, Like New Used, Free shipping in the US 1. Rechtsbegriff Unter Recht versteht man das Recht im objektiven Sinne und das Recht im sub jektiven Sinne. a) Recht im objektiven Sinne Als Recht im objektiven Sinne bezeichnet man die Gesamtheit aller Vorschriften, die auf bestimmten Rechtsgebieten (. "Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches", "Arbeitsrecht") gelten und die das Zusammenleben der Menschen regeln. Ein Mensch, der allein auf einer Insel wohnt, braucht kein Recht. Erst das Zusammenleben der Menschen macht das Vorhandensein einer Rechtsordnung, an die sich alle zu halten ha ben, notwendig. Außer den Rechtsvorschriften, deren Beachtung allgemein erzwungen werden kann, gibt es noch andere Regeln ftir das menschliche Zusammenleben. Religiöse Vorschriften, . die Zehn Gebote, sind im säkularisierten (verwelt lichten) Staat kein Recht im objektiven Sinne, sondern moralische Verpflich tungen 1), . Moralgebote des einzelnen Bürgers. Für den einzelnen gelten viel fach unterschiedliche Grundsätze der Sittlichkeit!). Beispielsweise hält mancher Einbrecher den Einbruchdiebstahl nicht ftir unmoralisch. Wenn bei allen Staats bürgern die Moralgebote gleich verpflichtend stark wären, könnte auf viele Rechts vorschriften verzichtet werden. Allgemein stimmen aber Recht und Sittlichkeit überein. Beispiel: Von den meisten Menschen wird ein Diebstahl fremden Gutes als unmoralisch ange sehen, auch wenn sie gar nicht wissen, daß ausgerechnet im § 242 des Strafgesetzbuches für denjenigen, der "eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, dieselbe sich rechtswidrig zuzueignen" eine Freiheitsstrafe angedroht ist. Es gibt aber auch Fälle, bei denen Recht und die allgemeine Moralauffassung nicht übereinstimmen.